Kennen Sie die Situation: Sie haben das Produkt geliefert, die Leistung erbracht, die Rechnung geschrieben, die Zahlungsfrist ist verstrichen und die versprochene Gegenleistung – die Zahlung – ist nicht auf dem Konto zu sehen? Sie warten, Sie bangen, Sie hoffen….

Was tun?

Man könnte auf die Idee kommen und es machen wie der Fleischlieferant, der von einem belieferten Restaurant die Rechnungen nicht bezahlt bekam:

Er begab sich in den Gastraum und nahm den staunenden Gästen die bereits gegrillten und servierten Steaks vom Teller und verschwand.

Keine gute Idee

Was auch nicht geht: Der Schuldenpranger.

Eine Idee aus 2001: Zunächst wurde mit der Veröffentlichung von Namen und Anschrift der säumigen Zahler im Internet gedroht, danach sollten diese Daten weltweit online veröffentlich werden. Das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein meldete Bedenken an –  der Service ging vom Netz.  Die Wahrung von Persönlichkeitsrechten hat auch im Internet Priorität.

Sollten Sie jetzt eine Mahnung schicken? Das führt in der Regel zu Verstimmung. Es gibt elegantere Wege.

Rufen Sie an und erkundigen sich, ob mit der Lieferung, Ihrer erfolgten Leistung alles zur Zufriedenheit steht. Gibt es Interesse an Folgeaufträgen? Ist die Rechnung auch angekommen und liegt sie vor? Gibt es Berichtigungsbedarf? Reicht das gewährte Zahlungsziel aus? Wurde sie freigegeben und in den Zahlungslauf eingestellt?

Mitunter stellt sich heraus, der Kunde hat derzeit kein Geld, ihm fehlt die Liquidität. Machen Sie einen Vorschlag – bieten Sie Ratenzahlung an – abstottern. Oder Sie bieten an, einen Zeitpunkt zu vereinbaren, wenn beim Kunden ein größerer Geldeingang zu erwarten ist.

Gibt es Naturalien, die Sie an Zahlung statt akzeptieren könnten? Ein Freund kam auf diese Weise einst zu einem 2 mal 1200 PS Rennboot. Gut, er brauchte es nicht wirklich dringend, aber es war ein großer Spaß…

Wenn alles nichts hilft und der Kunde wirklich finanziell am Ende oder böswillig ist, bleibt nur noch der Rechtsweg. Aber bitte: Rechtsweg – den hat der Gesetzgeber genau vorgeschrieben. Also keine schwarz gekleideten Muskelmänner auffahren sondern ganz profan Mahnung, Mahnbescheid, Klage etc.

Das dauert, ist teuer und deprimierend, aber die einzig zulässige Vorgehensweise.

Wie vermeidet man Zahlungsverzug?

  • Durch vorab durchzuführende genaue Bonitätsanalyse und laufende Bonitätsüberwachung Ihres Kunden.
  • Indem Sie mit Ihrem Kunden Vorkasse vereinbaren – er zahlt im voraus, bevor Sie liefern (beim Kunden sehr unbeliebt – denn nun wird er Gläubiger, und zwar auf Ihre Leistung)
  • Inden Sie vorher eine Kreditversicherung abschließen und Ihren Kunden dort mit einem Ankauflimit versichern
  • Die beste Lösung: Mit einem über uns vermittelten optimalen Factoringpartner an Ihrer Seite diese ganzen Themen abgeben – Sie erhalten Ihr Geld in der Sekunde, in der Sie die Rechnung an Ihren Kunden schreiben. Stellen Sie Ihre Anfrage hier
  • Oder über Leasing (Konzept von FLM) das Produkt an die Leasinggesellschaft verkaufen, diese erhält von Ihrem Kunden ein Nutzungsentgelt (Leasingrate)

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